Teilnahme-Bedingungen
Advents-Gewinnspiel
Dezember 2025
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist Anna-Magdalena Reichow, DIE OPTRIE e.K.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren. Mitarbeiter von DIE OPTRIE sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer kann über den gesamten Gewinnspielzeitraum nur einen Preis gewinnen. Mit dem Gewinn eines Preises, wird der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
3. Teilnahmezeitraum und Gewinnspielablauf
Das Gewinnspiel läuft vom 01.12.2025, 09:30 Uhr bis zum 24.12.2025, 13:00 Uhr. In diesem Zeitraum wird der Christbaum vor Ort bei DIE OPTRIE mit Christbaumkugeln in aufsteigender Nummerierung von 1 bis 24 geschmückt. Die Person, die innerhalb der Öffnungszeiten als erste vor Ort die Kugel mit der dem entsprechenden Datum des jeweiligen Tages findet, gewinnt. Die Gewinne für die Tage Samstag und Sonntag, werden jeweils am darauffolgenden Montag mit ausgeschüttet, sodass an Montagen innerhalb des Gewinnspielzeitraums jeweils drei Gewinner ermittelt werden.
4. Gewinne und Erhalt
Bei den Gewinnen handelt es sich um 24 Gutscheine für DIE OPTRIE im Wert von 50 € bis 150 €.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Die Gewinne werden direkt vor Ort überreicht.
5. Änderung der Teilnahmebedingungen
DIE OPTRIE behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern oder das Gewinnspiel aus wichtigem Grund abzubrechen. In diesem Fall wird DIE OPTRIE die Teilnehmer umgehend informieren.
6. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn der Verdacht auf Manipulation, Betrug oder andere unzulässige Handlungen besteht. Dazu zählt auch die Teilnahme über Gewinnspielvereine.
8. Verfall des Gewinnanspruchs
Sollte ein Gewinner den Gewinn nicht unmittelbar vor Ort annehmen, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird ein Ersatzgewinner ermittelt.
9. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.